- Bürgerservice
- Behörden-Telefon 115
- Ansprechpartner nach Fachbereichen
- Bauleitplanung / Bebauungspläne
- Dorferneuerung
- Ehrenamtsagentur
- Eigenbetriebe
- Erwerb von Baugrundstücken
- Formularservice
- Gemeindeförster
- Glasfaser für Hünstetten
- Haushalt der Gemeinde
- Klima- und Umweltschutz
- Leihgeschirr für private Veranstaltungen
- Leistungen der Gemeinde
- Ortsgerichte / Schiedsamt
- Pachtausschreibungen
- Rentenantragstellung und Rentenauskunft
- Satzungen
- Stellenangebote
- Wohnberatung/Netzwerk Wohnen
- Handwerkerparkausweis beantragen
- Politik
- Leben
- Windenergie
- Freizeit
Windvorrangflächen
Windvorrangflächen
Etwa 2% der Landesfläche von Hessen soll der Nutzung von Windenergie zur Verfügung gestellt werden; hierfür hat die Landesregierung die Voraussetzungen geschaffen.
Windvorrangflächen Hünstetten
Kriterien für die Ausweisung der Flächen
Der Hessische Energiegipfel hat Kriterien ausgearbeitet, die für die Ausweisung von Windvorrangflächen empfohlen werden.
Auf dieser Basis erarbeiten die Regierungspräsidien Regionalpläne, die dann wiederum von den Regionalversammlungen zu beschließen sind.
Die Kriterien betreffen:
- Windhöffigkeit/ Windressourcen
- Immissionsschutzrechtliche Kriterien
- Abstandsregelung zu Infrastrukturen (Autobahnen und Schienenwege)
- Naturschutzfachliche Ausschlussflächen
- Möglichst effiziente Flächennutzung zur Minimierung des Flächenbedarfs
- Konzentration von Anlagen zu Windparks
Die Kriterien des B.A.U.-Ausschusses
Der Ausschuss für Bauen, Agrar und Umwelt hat in seiner letzten Sitzung auch bereits Kriterien festgelegt, welche in den Hünstetter Nachrichten Nr. 5 vom 03.02.2023 veröffentlicht wurden.
Lesen Sie hier den Artikel:
Kriterien des B.A.U.
Das Umsetzungskonzept der Landesregierung mit tiefergehenden Informationen rund um den Hessischen Energiegipfel finden Sie online unter: