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Denkmalpflege
Denkmalschutz - was ist das überhaupt?
Unter Denkmalschutz versteht man beispielsweise die Erhaltung historisch relevanter Bauwerke und Objekte.
Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gelten aufgrund ihrer historischen und/oder kulturellen Bedeutung als schützenswerte Objekte.
Bei Sanierung, Renovierung oder Umbau von denkmalgeschützten Objekten müssen teilweise besondere Auflagen erfüllt werden, um den Charakter, das Aussehen oder die Historie des Objektes zu erhalten, die es so einzigartig und schützenswert machen. Es bedarf daher einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde.
Da besondere Auflagen zumeist mit höheren Kosten einhergehen, gibt es diverse Förderprogramme und (finanzielle) Unterstützung von Bund, Ländern und Kommunen.
Wussten Sie schon?
Ein gesamthessisches Denkmalschutzgesetz gibt es erst seit 1974.
Es wurde 1986 grundsätzlich überarbeitet und gilt -in geringfügig geänderter Form- bis heute.
Umgang mit einem Denkmal
Das Denkmalschutzgesetz gibt den Umgang mit einem Denkmal vor.
Im Grunde verlangt es, dass das Denkmal wie bisher genutzt wird, wirtschaftlich und sorgsam damit umgegangen wird und es nicht verkommt. Veränderungen bedürfen der Genehmigung, damit ein Denkmal nicht unwiederbringlich verloren geht. Hier unterstützen die Denkmalbehörden mit spezieller Fachkenntnis in Sachen historischer Bausubstanz.
Die Denkmalschutzbehörden sind Ansprechstellen bei und für:
- Nutzung und mögliche Veränderung
- Erforderlichkeit einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
- Beantragung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
- Zumutbarkeit von Auflagen und Rechtsschutz
- Verweigerung einer Abriss- bzw. Veränderungsgenehmigung
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Denkmalverzeichnis
Das Denkmalverzeichnis:
Denk-X-Web
Ob Ihr Objekt oder Gebäude unter Denkmalschutz steht, können Sie ganz leicht selbst recherchieren; das DenkXweb der Denkmalpflege Hessen gibt hier einen guten ersten Überblick.
DenkXweb ist Teil des Denkmalverzeichnisses im Sinne der §§ 10 und 11 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Es ermöglicht die:
- Recherche nach Kulturdenkmälern und Gesamtanlagen
- Suche nach Kreis und Ort, Straße, Hausnr.
- Auflistung aller Objekte
- Ansicht mit Kartierung, Fotomaterial und genauer Erläuterung
Bei Detailfragen steht Ihnen das Landesamt für Denkmalpflege Hessen zur Seite.
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Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich
Denkmalschutzbehörde
Die Untere Denkmalschutzbehörde
In Hessen gibt es insgesamt 36 Untere Denkmalschutzbehörden.
Sie tragen Sorge für den Erhalt von Kulturdenkmälern, stehen bei Fragestellungen zur Seite und erteilen erforderliche Genehmigungen bei allen Maßnahmen an Kulturdenkmälern.
Die für Hünstetten zuständige Untere Denkmalschutzbehörde finden Sie in Bad Schwalbach.
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Hilfreiche Informationen zum Thema "Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden"
Wie können Solaranlagen auf oder an Kulturdenkmälern angebracht werden, ohne die historische Bausubstanz und das einheitliche Erscheinungsbild von Gebäuden, Dachlandschaften und Ortsbildern nachhaltig zu beeinträchtigen?
Die Handreichung des Landesamtes für Denkmalpflege bietet einen Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen des Genehmigungsprozesses und die fachlichen Grundlagen der Abwägungsentscheidung.
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Unterstützung
Förderung und finanzielle Unterstützung
Um die Pflege und Instandhaltung denkmalgeschützter Gebäude und Objekte zu unterstützen, gibt es unter anderem Hilfe vom Land Hessen in Form von Zuschüssen, Förderungen und Steuererleichterungen.
Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Als erste Ansprechstelle dient die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde.
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Förderdatenbank
Gefördert werden können grundsätzlich Investitionen, die der Erhaltung von Denkmälern dienen. Welche Voraussetzungen dafür gelten, finden Sie auf den Internetseiten der Förderdatenbank vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Hier finden Sie auch Informationen rund um Denkmalförderrichtlinie, Förderprogramme, Förderorganisationen und Ansprechpunkte.
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Denkmalschutzpreis Hünstetten
Auch die Gemeinde Hünstetten unterstützt (sofern finanziell möglich) die Denkmalpflege im Gemeindegebiet mit Finanzmitteln. Hierzu wird einmal jährlich der Denkmalschutzpreis ausgeschüttet, ein Sanierungsgeld für Projekte an denkmalgeschützten Objekten.
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Gemeinde Hünstetten
Im Lagersboden 5
Fachbereich 2 - Bauverwaltung