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Umtausch
Alter Führerschein
Ab sofort bietet der Rheingau-Taunus-Kreis eine neue, benutzerfreundliche Möglichkeit zum Umtausch alter Führerscheine an. Bürgerinnen und Bürger können ihre alten grauen oder rosa Papierführerscheine, unbefristeten Kartenführerscheine sowie DDR-Führerscheine bequem online beantragen.
Ab dem 1. August 2024 wird die Beantragung des Führerscheinumtausches über die Bürgerbüros der Städte- und Gemeindeverwaltungen eingestellt.
Für diejenigen, die das Online-Angebot nicht nutzen möchten oder können, bleibt die Möglichkeit bestehen, den Pflichtumtausch nach Terminvereinbarung direkt in der Fahrerlaubnisbehörde in Bad Schwalbach persönlich zu beantragen. Bei der persönlichen Beantragung wird der neue Führerschein direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt, eine Abholung bei der Führerscheinstelle ist somit nicht mehr notwendig.
Über den beigefügten QR-Code gelangen die Bürgerinnen und Bürger sowohl zur Online-Beantragung FührerscheinumtauschRTK als auch zur Terminvereinbarung in der Fahrerlaubnisbehörde in Bad Schwalbach.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- 1915 bis 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Bitte denken Sie auch daran, dass Sie zur Ausstellung eines internationalen Führerscheins einen EU-Kartenführerschein besitzen müssen.