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Mitteilung
Friedhofsverwaltung
Deshalb ist es wieder an der Zeit, dass alle Nutzungsberechtigten einer Grabstätte gem. unserer Friedhofsordnung (§ 33 Abs. 4) ihrer Verpflichtung nachkommen und rund um die Grabeinfassung einen Pflegegang durchführen und eine Fläche von mindestens 25 cm sauber halten.
Die anderen Nutzungsberechtigten werden es Ihnen danken, wenn die Unkräuter entfernt werden, bevor sie blühen und der Samen sich verbreiten kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.