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Dorferneuerung
Informationen zur Dorferneuerung
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Die Richtlinie des Landes zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung wurde geändert und ist im August 2019 in Kraft getreten. Hiernach ist der Endtermin für die Zuschussbeantragung auf Ende des Jahres verlängert worden.
Insbesondere über den Inhalt und die neuen Förderrandbedingungen wird Frau Kühn vom Amt für Landentwicklung in der nächsten Sitzung des Arbeitskreises berichten.
Für noch Unentschlossene oder bisher zögerliche Eigentümer von Gebäuden mit Sanierungsbedarf besteht somit nochmals die Möglichkeit, von dem Programm zu profitieren.
Auch wird zu den genehmigten und laufenden Projekten der jeweilige Sachstand erörtert werden.
Alle Bürger der beiden Hünstetter Ortsteile sind hierzu herzlich eingeladen. Über eine rege Beteiligung würden sich die Aktiven sehr freuen.
Wolfgang Gerhardt, Vorsitzender des Arbeitskreises
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Seit November 2011 sind die Ortsteile Limbach und Wallrabenstein im hessischen Dorferneuerungsprogramm. Die Laufzeit des Programmes: bis Ende 2019.
Die Dorfentwicklung ist Teil einer Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung (Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 12/2015, Seite 247). Die speziellen Bestimmungen finden sich in Teil II, 2 Dorfentwicklung.
Zielsetzung, Antragsberechtigte, Voraussetzungen, förderfähige Projekte, Art und Umfang der Förderung, Antragsverfahren klären diese Seiten bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen, ebenso wird ein umfassender Download-Bereich angeboten:
WI-Bank: Dorferneuerung in der ländlichen Entwicklung
Nähere Informationen zur Dorferneuerung in den beiden Ortsteilen finden Sie hier: