- Bürgerservice
- Behörden-Telefon 115
- Ansprechpartner nach Fachbereichen
- Bauleitplanung / Bebauungspläne
- Dorferneuerung
- Ehrenamtsagentur
- Eigenbetriebe
- Erwerb von Baugrundstücken
- Formularservice
- Gemeindeförster
- Glasfaser für Hünstetten
- Haushalt der Gemeinde
- Klima- und Umweltschutz
- Leihgeschirr für private Veranstaltungen
- Leistungen der Gemeinde
- Ortsgerichte / Schiedsamt
- Pachtausschreibungen
- Rentenantragstellung und Rentenauskunft
- Satzungen
- Stellenangebote
- Wohnberatung/Netzwerk Wohnen
- Handwerkerparkausweis beantragen
- Politik
- Leben
- Windenergie
- Freizeit
Reisepass: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Rebekka Dahmen
- Frau Anja FaulhaberAbteilungsleiterin
- Frau Petra Flören