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Personalausweis, vorläufiger
Leistungsbeschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Rebekka Dahmen
- Frau Anja FaulhaberAbteilungsleiterin
- Frau Petra Flören